Altersvorsorge Drucken E-Mail

Altersvorsorge

Der demographische Wandel bringt die Problematik, dass weniger Einzahler mehr Rentner versorgen müssen und macht eine Renten Vorsorge notwendig.

Im Jahr 2030 wird nur noch ein Einzahler für einen Rentner in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzahlen. Dann müssten entweder die Abgaben und Gehälter explodieren oder die gesetzlichen Renten auf ein Minimum reduziert werden.

Die vergangenen Jahre haben die Rentenkürzungen bereits eingeläutet. Nicht nur das die Rentner stärker belastet werden, sondern das der eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung dafür sorgt, dass nur noch eingezahlte Beiträge ausgezahlt werden können.

Mit der Altersvorsorge sollte früh begonnen werden, damit der Sparbeitrag nicht über 5% des Bruttogehalts betragen muss. Außerdem nehmen im Alter das Gesundheitsrisiko und die Verdienstausfälle zu. Je früher gespart wird. desto höher ist der Zinses Zins Effekt.comments Der Prozentuale Zins berechnet sich auf das Guthaben, welches bereits angespart wurde. Am Anfang ist das Guthaben gering, deshalb fallen auch die Zinsen nicht hoch aus.

Zum Ende hin wird das Guthaben immer größer und somit die Zinsen immer mehr, die jetzt zusätzlich zu meinem Sparbetrag hinzukommen und mein Guthaben stark erhöhen. Dadurch erhalte ich wiederum höhere Zinsen.

Eine gute Übersicht des demographischen Problems, erhalten Sie auf der staatlichen Homepage "Der Demograf".

Übersicht Renten Vergleich Renten

Renten Vorsorge
Ansparphase (Arbeitsleben)
Auszahlungsphase (Rente)
Investmentfonds

Keine Steuer oder Sozialversicherungsvorteile.

Kapitalerträge werden besteuert beim Wechsel, außer bei Dachfonds.

Niedrige Abschlusskosten, sehr flexibel.

Einmalig beim Verkauf oder Rentenzahlung mit 25% besteuert. Wenn der persönliche Steuersatz über 25% liegt. Sonst der geringere pers. Steuersatz, ggf. gar keine Besteuerung.

Sozialabgabenpflichtig
Kranken- und Pflegeversicherung.

Private Rentenversicherung oder Lebensversicherung

Beiträge sind nicht steuer- oder sozialversicherungsfrei. Können zum Teil als Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden.

Steuerfreie Kapitalerträge.

Abschlusskosten, gering flexibel.

Auszahlung mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.

Sozialabgabenpflichtig
Kranken- und Pflegeversicherung.

Betriebliche Altersvorsorge

Beiträge steuerfrei und
freie Sozialabgaben bis 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.

Steuerfreie Kapitalerträge.

Abschlusskosten, gering flexibel.

Auszahlung steuerpflichtig, abzüglich Altersentlastungsbetrag.

Sozialabgabenpflichtig
Kranken- und Pflegeversicherung.

Riester Rente

Zulagen nach Familienstand, bei Gutverdienern kann nach Günstigerprüfung ein weiterer Steuervorteil entstehen.

Steuerfreie Kapitalerträge.

Abschlusskosten, kaum flexibel.

Auszahlung steuerpflichtig.

Derzeit keine Sozialabgaben.

Rürup Rente

Beiträge werden wie die zur gesetzlichen Rentenversicherung behandelt.

Steuerfreie Kapitalerträge.

Abschlusskosten, nicht flexibel.

Auszahlung steuerpflichtig.

Sozialabgabenpflichtig
Kranken- und Pflegeversicherung.

Gesetzliche Rente

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nach und nach steuerfrei gestellt.
60% ab 2005 ansteigend um 2% p.a. auf 100%

ab 2025 volle Sozialabgaben

Umlageprinzip, nicht flexibel.

Rente steuerpflichtig zu 50% ab 2005 ansteigend auf 100% ab 2040.

Sozialabgabenpflichtig
Kranken- und Pflegeversicherung.

 
«StartZurück12345678910WeiterEnde»

Seite 1 von 11