Was zahlt der Staat zur DU?
Das ruhegehalt wird nach der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit berechnet. Angerechnet wird die aktive Dienstzeit nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Hinzugerechnet werden die Vordienst- und Zwischenzeiten.
Ebenfalls wird die Zurechnungszeit vor Erreichen des 60. Lebensjahr berücksichtigt. Aufgrund der niedrigen Versorgung in den ersten Jahren, wird ein Mindestruhegehalt festgelegt. Das beträgt 35% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder, wenn dies günstiger ist, 65% der Besoldung aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich eines Festbetrags. Dies entspricht derzeit ungefähr ein Betrag von 1.160 €.
Das Mindestrughegehalt ist allerdings umstritten. Denn Beamte fallen durch Beurlaubung oder Teilzeit unter das Mindestruhegehalt. Gerade Frauen in Erziehungsurlaub betrifft das sehr stark, da hier nur das erdiente Ruhegehalt gezahlt wird.
Berechnung des Ruhegehalts: ruhegehaltsfähige Dienstjahre x 1,79% einheitlicher Betrag
So wird nach 30 Jahren Dienstzeit ein Ruhegehalt von 53,70% des letzten Bruttogehalts bezahlt. Nach 40 Jahren Dienstzeit wird die Höchstgrenze von 71,75% des letzten Bruttogehalts erreicht.
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