Haftpflichtversicherung
Grundlagen private Haftpflichtversicherung Drucken E-Mail

Die Grundlagen der privat Haftpflichtversicherung

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Die private Haftpflichtversicherung ist eine Grundlagen der privaten Versicherungen.

Jeder der für Schäden an Dritte persönlich Haftbar gemacht werden kann, ist zum finanziellen Schadenersatz nach dem BGB § 823 verpflichtet - bis zur unbegrenzten Höhe.

Das gilt auch für Eltern von über sieben jährigen Kindern. 

Ausgenommen sind Kinder unter 7 Jahren, Geisteskranke und Bewusstlose.

 Vergleich.pngHaftpflichtversicherung berechnen

Die Grundlage für der Haftungsansprüche beruht auf Schäden, die nicht durch höhere Gewalt entstanden sind. Auch Schäden durch wild lebende Tiere oder außerhalb einer zivilen Rechtsordnung (Kriegsschäden) können nicht zur Verantwortung herangezogen werden.

 

Grundlegend zur eigenen Haftung muss eine widerrechtliche Verletzung der Rechtsgüter durch schuldhaftes Handeln verursacht wurden sein. 

Das kann täglich im Alltag vorkommen. Das überqueren einer Straße, die brennende Zigarette, laute Musik oder eine wilde Bewegung können als Beispiel eine private Haftung auslösen. Die Kosten der aus dem schuldhaften Handeln entstandenen Schaden wird dann von der privaten Haftpflichtversicherungen übernommen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

Einige Haftpflichtversicherungen sind bereits Pflichtversicherungen in Deutschland. So die Kfz Haftpflichtversicherung, aber auch für bestimmte Tiere die Tier- Haftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherungen. 

 
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Private Haftpflichtversicherung

Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung

 

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Schäden, die schuldhaft verursacht wurden, wenn dieser ohne Vorsatz entstand. 

Dazu zählen Personenschäden, Sach- und Mietschäden, aber auch Vermögensschäden.

 

Der Schadenersatz entsteht in unbegrenzter Höhe. Also sollte eine private Haftpflichtversicherung eine möglichst hohe Versicherungssumme aufweisen.

 

Im Leistungsumfang wird unterschieden, ob Sie im öffentlichen Dienst sind oder nicht. Für Staatsdiener gelten besondere Bedingungen. 

Ebenfalls müssen Kinder mit einer Familien- Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Dazu gehören auch Großeltern, die öfter auf ihre Enkelkinder aufpassen.