Die Krankenzusatzversicherung bietet hauptsächlich Erweiterungen für gesetzliche Krankenversicherungen, aber auch für private Krankenversicherungen.
Generell unterteilt sich die Krankenzusatzversicherung in die Bereiche Zahnbehandlung, stationäre Behandlungen, Krankenhaus und Krankentagegeld sowie vielen Ergänzungstarifen.
Beratung Krankenzusatzversicherung
Die Krankenzusatzversicherung leisten mit oder auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Es werden bestimmte Leistungen erstattet die im Versicherungsvertrag definiert sind. Hier ist zu beachten, dass es zu Einschränkungen durch die Begrenzung der Gebührenordnung, einer allgemeinen oder jährlich gestaffelten Summenbegrenzung oder durch einen Selbstbehalt kommen kann. Auch sind wie in der privaten Krankenversicherung Wartezeiten am Anfang zu beachten, in denen gar keine Leistung bezahlt wird.
Der Beitrag zur Krankenzusatzversicherung berechnet sich wie in der privaten Krankenversicherung nach dem Geschlecht, Jahrgang, Leistungsumfang und dem Gesamtrisiko.
Niedrige Leistungen oder ein hoher Selbstbehalt sowie ein junger Eintritt in die Krankenzusatzversicherung senken den Beitrag zur Krankenzusatzversicherung.
Auch in der Krankenzusatzversicherung werden Altersrückstellungen in der Regel gebildet. Diese führen zu einer Beitragserhöhung. Ob die Bildung von Altersrückstellungen in der Krankenzusatzversicherung sinnvoll ist, ist sehr umstritten. Generell sollen die Altersrückstellungen den Beitrag auch für Zukunft stabil halten. Derzeit gibt es nur zwei Krankenzusatzversicherung die ihre Tarife ohne die Altersrückstellungen am Markt anbieten. Dadurch ist natürlich der Beitrag günstiger.
Generell können Sie Leistungen in der Krankenzusatzversicherung versichern, wie der Erstattung der Praxisgebühr, - ärztliche Behandlungen zur Beratung, Besuchen, ambulanten Operationen etc. - Arznei und Verbandmitteln, - Apparatenmedizin wie der Behandlung mit Radium und radioaktiven Isotopen, - Heilmittel wie Wärmebehandlungen, Massagen, medizinische Bäder, -Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzungen, - Psychotherapie mit einer bestimmten Anzahl an Behandlungen, -Schutzimpfungen ohne Beschränkung auf das gesetzliche Programm, - Schwangerschaft und Entbindung die auch Hebammenkosten und Hausgeburten unterstützen, - Krankentransporte ohne Zuzahlung, - Behandlung im Heilbad, - Heilpraktiker und alternative Medizin, - Sehhilfen für Brillen, Gläser und Kontaktlinsen, - Auslandsreisen, - Zahnbehandlung und Zahnersatz bis zur Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) und ggf. Summenbegrenzung.