Krankenzusatzversicherung

Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird immer schwächer. Es steht dem gesetzlich Versichertem eine Reihe von Krankenzusatzversicherung zur Verfügung. Informieren Sie sich und lassen sich mit einer Anfrage vom Fachmann beraten.

Grundlagen Krankenzusatzversicherung Drucken E-Mail

Die Grundlagen der Krankenzusatzversicherung

Get the Flash Player to see this player.

powered by finanzen.de
Die Krankenzusatzversicherung bietet hauptsächlich Erweiterungen für gesetzliche Krankenversicherungen, aber auch für private Krankenversicherungen.
 
Das Leistungsspektrum der Krankenzusatzversicherung es sehr umfassend. 
Generell unterteilt sich die Krankenzusatzversicherung in die Bereiche Zahnbehandlung, stationäre Behandlungen, Krankenhaus und Krankentagegeld sowie vielen Ergänzungstarifen.

Beratung Krankenzusatzversicherung Beratung Krankenzusatzversicherung
Die Krankenzusatzversicherung leisten mit oder auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. 
Es werden bestimmte Leistungen erstattet die im Versicherungsvertrag definiert sind. Hier ist zu beachten, dass es zu Einschränkungen durch die Begrenzung der Gebührenordnung, einer allgemeinen oder jährlich gestaffelten Summenbegrenzung oder durch einen Selbstbehalt kommen kann. Auch sind wie in der privaten Krankenversicherung Wartezeiten am Anfang zu beachten, in denen gar keine Leistung bezahlt wird.
 
Der Beitrag zur Krankenzusatzversicherung berechnet sich wie in der privaten Krankenversicherung nach dem Geschlecht, Jahrgang, Leistungsumfang und dem Gesamtrisiko. 
Niedrige Leistungen oder ein hoher Selbstbehalt sowie ein junger Eintritt in die Krankenzusatzversicherung senken den Beitrag zur Krankenzusatzversicherung.
Auch in der Krankenzusatzversicherung werden Altersrückstellungen in der Regel gebildet. Diese führen zu einer Beitragserhöhung. Ob die Bildung von Altersrückstellungen in der Krankenzusatzversicherung sinnvoll ist, ist sehr umstritten. Generell sollen die Altersrückstellungen den Beitrag auch für Zukunft stabil halten. Derzeit gibt es nur zwei Krankenzusatzversicherung die ihre Tarife ohne die Altersrückstellungen am Markt anbieten. Dadurch ist natürlich der Beitrag günstiger.
 
Generell können Sie Leistungen in der Krankenzusatzversicherung versichern, wie der Erstattung der Praxisgebühr, - ärztliche Behandlungen zur Beratung, Besuchen, ambulanten Operationen etc. - Arznei und Verbandmitteln, - Apparatenmedizin wie der Behandlung mit Radium und radioaktiven Isotopen, - Heilmittel wie Wärmebehandlungen, Massagen, medizinische Bäder, -Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzungen, - Psychotherapie mit einer bestimmten Anzahl an Behandlungen, -Schutzimpfungen ohne Beschränkung auf das gesetzliche Programm, - Schwangerschaft und Entbindung die auch Hebammenkosten und Hausgeburten unterstützen, - Krankentransporte ohne Zuzahlung, - Behandlung im Heilbad, - Heilpraktiker und alternative Medizin, - Sehhilfen für Brillen, Gläser und Kontaktlinsen, - Auslandsreisen, - Zahnbehandlung und Zahnersatz bis zur Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) und ggf. Summenbegrenzung.
 
Leistet der Tarif auch dann, wenn ein Privat- Arzt ohne Kassenzulassung Leistungen erbringt? Drucken E-Mail

Leistet der Tarif auch dann, wenn ein Privat- Arzt ohne Kassenzulassung Leistungen erbringt (und die GKV dafür gar nicht leistet)?

Natürlich leisten nicht alle Tarife der Krankenzusatzversicherungen in diesem Fall.

Wird eine Vorleistung der GKV verlangt leisten diese Tarife nicht.

Eine weitere Begrenzung kann die Gebührenordnung sein. Denn gerade Privat- Ärzte rechnen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung ab, welcher nicht immer von den Krankenzusatzversicherung übernommen wird. 

Im Beispiel des Zahntarifs Prodent der Central Krankenversicherung werden die Leistungen beim reinen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung bis zu 50 % für Zahnersatz (anstelle von sonst 90 %) übernommen.
 
Ist die Leistung von einer Vorleistung der GKV abhängig? Drucken E-Mail

Ist die Leistung von einer Vorleistung der GKV abhängig?

Das heißt wird nur dann geleistet, wenn die GKV einen Zuschuss erbringt?

Einige Krankenzusatzversicherungen leisten erst nach Abzug der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. 
In diesen Fällen hört sich eine hohe prozentuale Erstattung viel an. Nach Abzug der GKV Vorleistung ist diese Erstattung nicht mehr so hoch.
 
Außerdem erhalten Sie ebenfalls keine Leistung Ihrer Krankenzusatzversicherung, wenn die GKV nicht leistet.
 
Deshalb sollten Sie immer darauf achten, ob die Krankenzusatzversicherung unabhängig von der Leistung der GKV erstattet.
 
Ein Beispiel ist  die Central Zahnkrankenzusatzversicherung im Tarif Prodent.
Hier wird grundsätzlich auch dann geleistet , wenn keine Vorleistung durch die GKV erbracht wird.
Allerdings sofern die GKV keine Vorleistung erbringt, beträgt die tarifliche Leistung 50 % für Zahnersatz (anstelle von sonst 90 %).
 

 
Können fehlende Zähne mit versichert werden (ggf. gegen Zuschlag)? Drucken E-Mail

Können fehlende Zähne mit versichert werden (ggf. gegen Zuschlag)?

Ja, viele Tarife bieten die Möglichkeit gegen einen Aufschlag der Prämie auch Personen mit fehlende Zähnen zu versichern. Allerdings kommt es immer auf die Anzahl der fehlenden Zähne und den Zustand der bestehenden Zähne an, ob die Person versichert wird und wie hoch der Beitragsaufschlag beträgt.
 
So können mit dem Tarif Prodent der Central Krankenversicherung bis zu 3 fehlende Zähne gegen jeweils 5 Euro Zuschlag mit versichert werden (also max.15 Euro Zuschlag).
Bei mehr als 3 fehlenden (nicht ersetzten) Zähnen ist kein Angebot möglich.
 
Es gibt allerdings auch Tarife anderer Krankenversicherungen, die gar keine fehlenden Zähne akzeptieren.
 

 
Bis zu welchem Satz der GOÄ / GOZ wird prinzipiell geleistet? Drucken E-Mail

Bis zu welchem Satz der GOÄ / GOZ wird prinzipiell geleistet?

Krankenzusatzversicherungen leisten wie in der privaten Krankenversicherung nur bis zu einem Gebührenhöchstsatz.
Berechnet der Arzt über diesen Höchstsatz, muss die Differenz von der versicherten Person selbst getragen werden.
 
Die besten Krankenzusatzversicherung sind die bis zu den Höchstsätzen der GOÄ / GOZ leisten.
 
Regelhöchstsatz 2,3-fach für Gebührenordnung der Ärzte bzw. Zahnärzte.
Der Höchstsatz beträgt 3,5-fachen der GOÄ bzw. GOZ.
Auch eine Leistung über den Höchstsatz der GOÄ bzw. GOZ ist in einer Krankenzusatzversicherung möglich. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie z.B. oft im Ausland sind. Denn Länder wie Amerika können mit dem Höchstsatz aus Deutschland nichts anfangen. Deren Gebühren für Ärzte liegen schnell einmal über der deutschen Gebührenordnung. Hier ist ggf. eine Expatriat Versicherung angeraten.
 
Andere Tarife können auch nur zum Regelsatz leisten. Das ist meistens der Fall, bei Tarifen die sehr günstig sind.
 
Weitere Beiträge...
«StartZurück123456789WeiterEnde»

Seite 1 von 9