Dienstunfähigkeitsversicherung E-Mail

Dienstunfähigkeitsversicherung vergleichen

Die Dienstunfähigkeitsversicherung wurde zur Absicherung von Empfängern von Dienstbezügen eingrichtet. Diese Berufsgruppe ist nicht über die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert, sondern über die Dienstunfähigkeitsversicherung.
 
Im Fall einer Dienstunfähigkeit gilt die bis zu diesem Zeitpunkt erreichte Besoldungsstufe. Eine Ausnahme ist, wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls zurückzuführen ist. Dann gilt die höchste Besoldungsstufe, die in der Besoldungsgruppe jemals zu erreichen gewesen wäre.
 
Dabei ist zu beachten, dass in den ersten Berufsjahren eine erhebliche Versorgungslücke vorhanden ist und deshalb eine Versorgung mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig ist. Diese sollte ganz geschlossen werden.
Achtung: Beamte auf "Widerruf" oder auf "Probe" haben gar keinen Anspruch auf Ruhegehalt bei einer Dienstunfähigkeit!
In diesem Fall wird der Dienstunfähige bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und scheidet dann aus dem Dienstverhältnis aus.
Deshalb sollte jeder Betroffene über eine private Dienstunfähigkeitsversicherung verfügen.

Leistungssicherheit der Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist es so wie mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Kein Makler und noch nicht einmal ein Rechtsanwalt kann Ihnen eine leistungssichere Dienstunfähigkeitsversicherung versprechen. Es gibt zu viele Klauseln die nicht klar oder gar nicht im Vertrag geklärt wurden. So kann es Ihnen passieren, dass Sie Ihren Anspruch der monatlichen vereinbarten Rente einklagen müssen. Wir möchten ihnen mehr Leistungssicherheit der Dienstunfähigkeitsversicherung anbieten.

Bedenken Sie unbedingt: Die Aussagen zu Leistungen in Ratings sind zu jeder Zeit unverbindlich!

Der Kern einer DU: die Dienstunfähigkeitsklausel!

Die Dienstunfähigkeitsklausel sollte natürlich Bestandteil ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung sein. Damit fallen schon sehr viele Versicherungen aus dem Angebot. Aber auch hier müssen sie bei der verbleibenden Versicherung auf das Kleingedruckte achten!

Die Versicherungen machen kleine aber feine Unterschiede. Ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel vorhanden, schließt  die Versicherungen bestimmte Berufsgruppen nicht aus. Bei allen anderen werden Beamte- auf Probe, im Außendienst, Innendienst, Lebenszeit, Widerruf, und Vollzug nicht in die Dienstunfähigkeitsklausel eingeschlossen.

Auch kann es trotz Dienstunfähigkeitsklausel zu einer Nachprüfung durch den Versicherer kommen, ob überhaupt ein medizinischer Vorfall gegeben ist. Denn in der jüngsten Vergangenheit haben sich staatliche Unternehmen aufgrund der Dienstunfähigkeitsklausel von Mitarbeitern verabschiedet, die gar nicht krank waren. Eine moderne Art Personal abzubauen, auf Kosten der Versicherungen. Davor wollen sich jetzt viele Versicherungen schützen.