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Information gesetzliche Krankenversicherung

Der Vergleich und Information zur gesetzliche Krankenversicherung zeigt eine Übersicht der medizinischen Leistungen zwischen den einzelnen Tarifen. Seit 2009 haben alle gesetzlichen Krankenversicherungen den gleichen Beitragssatz. Sie unterscheiden sich nur in den Wahl- und Bonustarifen der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte der privaten Krankenversicherung haben keinen gleichen Beitragssatz. Dieser wird je nach Leistungen, Geschlecht und Alter kalkuliert.

Vergleich Krankenversicherung

Auch, wenn Sie sich für einen Wahltarif in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie zuerst den gesetzlich festgelegten Beitrag zahlen. Im Vergleichsrechner wird Ihnen der Beitrag angezeigt, der abzüglich der jährlichen Erstattungen von Ihnen noch zu tragen ist. Vergleichen Sie deshalb, bei welche gesetzlichen Krankenversicherung zu Ihnen am Besten passt.

Einheitlicher Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung

Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen bleiben stabil. Hinzu kommt der so genannte zusätzliche Beitragssatz von 0,9 %, den allein der Versicherte tragen muss. Somit sind für alle Krankenkassen, bis auf die landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Beitragssatz gleich. Nur der monatliche Zusatzbeitrag einiger gesetzlichen Krankenversicherungen, belasten den Versicherten neu. Damit soll, nach Aussagen der Politiker, eine generelle Beitragssatzstabilität erreicht werden.

Krankenkassenbeiträge 2012

% vom Arbeitsentgelt
Allgemeiner Beitragssatz
15,5
Arbeitgeberanteil
7,3
Arbeitnehmeranteil 8,2
Ermäßigter Beitragssatz *
14,9
Arbeitgeberanteil
7,0
Arbeitnehmeranteil
7,9
*Selbständige und Freiberufler zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz. Dafür erhalten die Versicherten kein Krankengeld mehr. Dies muss ab 2009 zusätzlich versichert werden. Hier besteht die freie Wahl, dass Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Wird das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, ist die Versicherte Person 18 Monate an die Versicherung gebunden.

Bitte bedenken sie, dass seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht besteht. Wer nicht zahlt und krank wird, muss die Beiträge mit zusätzlichen Strafbeiträgen an die Zuständige Krankenkasse nachzahlen. Wer vorher privat versichert war, wird im Basistarif pflichtversichert. Mit einer Festanstellung und einem monatlichem Einkommen von 410 €, entsteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.


Die neuen Beiträge werden prozentual auf die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für Gutverdiener ist die neue Regelung eine erhebliche Beitragssteigerung, ohne höhere Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze 2012

Kranken- und Pflegeversicherung
BBG (monatlich)
3.825 EUR
BBG (jährlich)
44.500 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
BBG (monatlich)
5.600 EUR
4.800 EUR
BBG (jährlich)
67.200 EUR
57.600 EUR

Versicherungspflichtgrenze (JAE-Grenze)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Sie legt damit die Marktabgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung fest
JAE-Grenze
2012 50.850 EUR - Bestandsfälle 45.900 EUR
2011 49.500 EUR
2010 49.950 EUR
2009
48.600 EUR
2008
48.150 EUR
2007
47.700 EUR
2006
47.250 EUR